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Freitag, 4. Dezember 2015

Olympia 2016 ohne Russland?

Im Zuge der Dopingvorwürfe gegenüber russischen Leichtathleten und ihrer Verbände hat der internationale Leichtathletikverband (IAAF) nun nicht nur die vorläufige Verbannung russischer Leichtathleten bestätigt, sondern auch die Austragung internationaler Meisterschaften in Russland gestoppt.

Betroffen sind von den Absagen zuerst die Leichtathletik Jugendweltmeisterschaft die für 2016 im russischen Kazan angekündigt war und die Weltmeisterschaft im Teamlaufen die ebenfalls für 2016, jedoch in der russischen Stadt Cheboksary, angesetzt war.

Dem Verband und seinen Sportlern wird von der unabhängigen Anti-Doping Agentur  (WADA) vorgeworfen, das im großen Stil gedopt worden ist und das mit Unterstützung staatlicher Stellen. Mit der vorläufigen Verbannung der Sportlerinnen, soll dem russischen Verband die Chance gegeben werden Reformen innerhalb des Verbandes einzuleiten. Nur so könne eine Teilnahme russischer Leichtathleten an Olympia 2016 in Rio de Janeiro noch erreicht werden.

Der russische Verband (WFLA) möchte schnell reagieren. Die Vorstandsebene soll komplett ausgetauscht werden und auch weitere Reformforderungen der IAAF sollen zügig umgesetzt werden. Ziel ist es den russischen Sportlern doch noch die Teilnahme für Olympia 2016 zu ermöglichen.

Bann der russischen Athleten findet viel Raum in türkischsprachigen Medien 
(Screenshot)


In den letzten Wochen musste der russische Sport sich aufgrund der türkisch-russischen Krise schon mit Spielabsagen beschäftigen. Folgerichtig nehmen in der Türkei die Maßnahmen der IAAF gegenüber Russlands in der Medienberichterstattung einen breiten Raum ein.  


News in Twitter über IAAF  

  

Dienstag, 1. September 2015

Doping wird zur Straftat - Sportrecht im Wandel II



Neben den im Artikel Sportrecht im Wandel beschriebenen Veränderungen im Verhältnis zwischen Sport- und Zivilrecht, gibt es auch Pläne für tiefgreifende Änderungen in der strafrechtlichen Behandlung von Sportlern. Die Bundesregierung will mit ihrem geplanten Anti-Doping-Gesetz erstmalig die Strafbarkeit des Selbstdopings einführen.

Einem Sportler, der nach Einführung des Gesetzes gezielt Doping verwendet, würde somit eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Die Strafandrohung im Gesetzesentwurf reicht bis zu drei Jahren. Bisher hatten Sportler im Falle eines Dopingverstoßes lediglich mit den Sperren ihrer Sportverbände zu rechnen.

Mit der Einführung der Strafbarkeit von Doping will die Bundesregierung nicht nur "gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner verschärft [vorgehen]. Das neue Anti-Doping-Gesetz soll den Strafverfolgungsbehörden helfen, Doping-Netzwerke wirksamer als dies bislang möglich war zu zerschlagen. Neben den dopenden Sportlern,[...] werden auch die Hintermänner erfasst, die den Betrug ermöglichen und daran verdienen."[1]

Bestraft werden können durch das geplante Gesetz alle Sportler, die als Mitglieder eines Testpools Trainingskontrollen unterliegen. Dies trifft in Deutschland auf ca. 7000 Personen zu. Hinzukommen die ausländischen Sportler, die in Deutschland an Wettbewerben teilnehmen und im Heimatland Mitglied eines Testpools sind. Außerdem gilt die Strafbarkeit des Selbstdopings auch für Sportler, die aus der sportlichen Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen. Amateur- und Freizeitsportler werden von der Regelung nicht erfasst.[2]

Somit setzt sich auch im Strafrecht der Trend fort, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit des Staates mehr Einfluss auf die Gerichtsbarkeit des Sports ausübt.

Wie umstritten das Anti-Doping-Gesetz ist, machte die öffentliche Anhörung des Sportausschusses am 17. Juni 2015 deutlich. Hier geht es zur Berichtserstattung des Bundestages. Umfangreiche Informationen zum Anti-Doping-Gesetz finden Sie hier.
Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de


[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmjv.de - http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/AntiDoping/_node.html
[2] wie vor