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Sonntag, 13. März 2016

Sportrecht im Wandel - Update

Im Mai 2015 hatten wir über die wegweisenden Verfahren im Fall Pechstein und im Fall Müller berichtet. Nun möchten wir den aktuellen Verfahrensstand beleuchten. Bei beiden Verfahren ist eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen. Aber während im Fall Pechstein eine "Revolution" möglich erscheint, gibt es im Fall Müller hierfür derzeit keine großen Aussichten.

Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Pechstein fand am 8. März 2016 statt. In dem Verfahren geht es um die Möglichkeit Sportlern den Weg zu ebnen, Schadensersatzklagen gegen Sportverbände vor ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher können Sportler ihre Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen.



Am Ende der fast zweistündigen Verhandlung verschoben die Richter die Urteilsverkündung auf den 7. Juni 2016. Zwar hat laut Prozessbeobachter Michael Lehner, der Senat noch nicht erkennen lassen, in welche Richtung er tendiert, aber es habe die "größeren Argumente" für die Pechstein-Seite gegeben. (Quelle: Spiegel-online.de)

Daher darf weiter mit einer Revolution gerechnet werden. Eine Entscheidung pro Pechstein, würde zu einem gewaltigen Wandel im Sportrecht führen, denn vor ordentlichen Gerichten müssen die Verbände den Sportlern Doping nachweisen, während bisher die Sportler ihre Unschuld beweisen mussten.

Im Fall Müller stehen die Zeichen hingegen nicht auf Wandel. Das Landesarbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 16. Februar 2016 das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im Profifußball bis auf Weiteres gültig sind. Die Richter sind der Überzeugung, dass die speziellen Arbeitsbedingungen von Profi-Fußballern einen "sachlichen Grund" für eine Befristung von Arbeitsverträgen darstellen. (Quelle: Spiegel-online)

Zwar ließ das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu, doch den Stellungnahmen der Prozessparteien ist zu entnehmen, dass man sich wohl nunmehr Vergleichen könnte, um den Gang zum Bundesarbeitsgericht zu vermeiden. Eine Revolution ist hier also vorerst vom Tisch. Wir warten jedoch gespannt darauf, ob Heinz Müller doch noch Revision einlegt.

Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de


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Das Jahr 2015 ging sportrechtlich gesehen mit einem Ausrufezeichen los. Das OLG München hat am 15. Januar in seinem Teil-Urteil die Berufung von Claudia Pechstein gegen das Urteil des LG München I vom 26. Februar 2014 teilweise für zulässig erklärt. Das OLG ist der Auffassung, dass deutsche Gerichte nicht an den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) gebunden sind und ermöglicht Sportlern somit den Weg Schadensersatzklagen gegen Sportverbände vor ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher konnten Sportler ihre Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen. ...

tumds.blogspot.de - 24 Mai 2015, Sonntag



Sonntag, 24. Mai 2015

Sportrecht im Wandel

Das Jahr 2015 ging sportrechtlich gesehen mit einem Ausrufezeichen los. Das OLG München hat am 15. Januar in seinem Teil-Urteil die Berufung von Claudia Pechstein gegen das Urteil des LG München I vom 26. Februar 2014 teilweise für zulässig erklärt. Das OLG ist der Auffassung, dass deutsche Gerichte nicht an den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) gebunden sind und ermöglicht Sportlern somit den Weg Schadensersatzklagen gegen Sportverbände vor ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher konnten Sportler ihre Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen.

Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Das OLG bestätigte zwar die Ansicht des Landgerichts hinsichtlich der gegebenen internationalen Zuständigkeit, hielt es jedoch auf Grund von prozessökonomischen Gründen für angebracht über die Zulässigkeit gesondert zu entscheiden (vgl. § 280 ZPO). Da die Beklagte - der Eislauf-Weltverband (ISU) - Revision gegen die Entscheidung eingelegt hat, muss nun zunächst der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage klären, ob deutsche Gerichte zuständig sind oder nicht. Sollte der BGH die Ansicht der Vorinstanzen bestätigen, würde dies zu einem gewaltigen Wandel im Sportrecht führen, denn vor ordentlichen Gerichten müssen die Verbänden den Sportlern Doping nachweisen, während bisher die Sportler ihre Unschuld beweisen mussten.

Nicht weniger Revolutionär ist die Entscheidung im Fall Heinz Müller. Müller ehemaliger Torwart von Mainz 05 hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt und vom Arbeitsgericht Mainz Recht bekommen. Sollte das Urteil von der zweiten Instanz dem Landgericht Rheinland-Pfalz bestätigt werden, würde die Bundesliga zu einer Umstrukturierung gezwungen sein. Kaum ein Club könnte es sich leisten, alle Spieler mit Rentenverträgen auszustatten. Die Vorstellungen gehen von Tarifverträgen für Profifußballer bis hin zu der Idee, die Spieler zu Freelancern zu machen.  

Man darf in beiden Verfahren gespannt auf die kommenden Urteil warten, dann ist klar, ob sich das Sportrecht 20 Jahre nach Bosman tatsächlich erneut tiefgreifend wandeln wird.  



Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de