Dreispringer
Charles Friedek erhält vom Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Schadensersatz
wegen seiner Nichtnominierung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking. Dies
hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 13. Oktober 2015 entschieden.
Streitentscheidend
war die Auslegung der “Nominierungsrichtlinien 2008″ des DOSB. In diesen
Richtlinien legt der Sportbund die von den Sportlern im Vorlauf der Olympischen
Spiele zu erbringenden Leistungen für eine Olympia-Nominierung fest. Im Jahr
2008 betrug die zu erfüllende Weite für Dreispringer 17,10 m oder Alternativ “2
x 17,00 m”.
Friedek erreichte
bei einem Wettkampf zunächst eine Weite von 17,00 m und später von 17,04 m. Der
DOSB sah dennoch von einer Nominierung ab, da er davon ausging, dass die
Richtlinie so auszulegen sei, dass die Anforderung von “2 x 17,00 m” in zwei
verschiedenen Wettkämpfen habe erreicht werden müssen.
Gegen diese
Nichtnominierung klagte Friedek vor dem Landgericht Frankfurt auf
Schadensersatz in Höhe von mindestens 133.500,00 €, da ihm u.a. Antritts- und
Preisgelder für die Veranstaltungen sowie Sponsorengelder entgangen seien. Das
Landgericht hielt die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt, doch das
Berufungsgericht hat sie auf die Berufung des Beklagten abgewiesen.
Der BGH hat das
Berufungsurteil nunmehr aufgehoben. Dabei stellte der BGH fest, “der [DOSB] ist
als Monopolverband zur Nominierung von Athleten, welche die vom Beklagten
selbst gestellten Nominierungsvoraussetzungen erfüllen, verpflichtet. Diese
Pflicht hat der Beklagte schuldhaft verletzt, wie das Landgericht
rechtsfehlerfrei festgestellt hat. Entgegen der Auffassung des
Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem
gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die
Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem
Wettkampf erfüllt hatte.”
Die Höhe des
Schadensersatzes muss nun im weiteren Verfahren vom Landgericht Frankfurt
bestimmt werden.
Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de