Noch bis
Ende 2016 können Sportvereine Flüchtlinge kostenlos als Mitglieder aufnehmen,
oder sie auch als direkten Nutznießer von Spendensammlungen benennen. Doch dann
endet die Frist, mit der das Bundesfinanzministerium eine Sonderregelung
bedachte, aufgrund derer die unbürokratische Hilfe von Flüchtlingen u.a. auch
für Sportvereine möglich wurde.
Auch dem Finanzministerium ist die breite Hilfsbereitschaft im Sommer
2015 gegenüber neu ankommenden Flüchtlingen in der BRD nicht verborgen
geblieben. Im Herbst letzten Jahres, schaffte das Ministerium dann mit einer
Verwaltungsregelung die rechtliche Grundlage für schnelle einfache Hilfe. Ohne
diese Verwaltungsregelung, wäre es z.B. Sportvereinen nicht möglich gewesen,
Flüchtlinge von den Vereinsbeiträgen zu befreien, oder Spendensammlungen
durchzuführen. Denn um das zu dürfen und gleichzeitig den Status der Gemeinnützigkeit
nicht zu verlieren, hätte in der Satzung dieser Klubs genau diese Maßnahme genannt
sein müssen. Also hier: Unterstützung
von Flüchtlingen, oder Integrationsarbeit oder weitere mildtätige Dinge, wie es
im Bürokraten-Deutsch heißt.
Wenn das Finanzministerium nicht nachlegt, bleibt der Ball für die meisten Flüchtlinge ab 2017 liegen |
Schluß mit Sonderregelungen ab 2017 ?
Doch kaum ein Sportverein hat eine solche Satzung. Denn es ging den Vereinsgründern, doch meist ausschließlich um den Sport an sich. Das Vereine, auch Sportvereine zu sozialen Allroundern wurden, haben die Vereinsgründer vor Jahren nicht vorausgehsehen. Damit nun der Verlust der Gemeinnützigkeit nicht droht, wenn der syrische Kriegsflüchtling im Team mitkickt ohne einen Monatsbeitrag zu bezahlen, hatte das Finanzministerium unter dem Geschäftszeichen IV C 4 - S 2223/07/0015 :015 Verwaltungsregelungen beschlossen, die unbürokratisch das Sammeln von Spenden, als auch die kostenlose Aufnahme von Flüchtlingen in den Verein möglich machten. Doch nun laufen die Verwaltungsregelungen aus. Da auch die große Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen, wie sie im Sommer 2015 aufkam, erheblich nachgelassen hat, wird wohl kaum Druck auf das Finanzministerium ausgeübt werden um die Sonderregelungen zu verlängern. Falls das Finanzministerium sich hier nicht zu einer Fortführung der Sonderregelungen durchringen kann, wäre ab 2017 für die meisten Vereine, die nicht explizit die Förderung von Flüchtlingen oder ähnlichem in ihrer Satzung benannt haben, die Förderung von Flüchtlingen, sei es als kostenfreies Mitglied, oder auch Empfänger von Spenden verbunden mit der Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit. Und das wäre ein herber Rückschlag für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe.