Im Mai 2015 hatten wir über die
wegweisenden Verfahren im Fall Pechstein und im Fall Müller berichtet. Nun
möchten wir den aktuellen Verfahrensstand beleuchten. Bei beiden Verfahren ist
eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen. Aber während im Fall
Pechstein eine "Revolution" möglich erscheint, gibt es im Fall Müller
hierfür derzeit keine großen Aussichten.
Die Verhandlung vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Pechstein fand am 8. März 2016 statt. In dem
Verfahren geht es um die Möglichkeit
Sportlern den Weg zu ebnen, Schadensersatzklagen gegen Sportverbände vor
ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher können Sportler ihre
Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen.
Am Ende der fast zweistündigen
Verhandlung verschoben die Richter die Urteilsverkündung auf den 7. Juni 2016. Zwar
hat laut Prozessbeobachter Michael Lehner, der Senat noch nicht erkennen
lassen, in welche Richtung er tendiert, aber es habe die "größeren
Argumente" für die Pechstein-Seite gegeben. (Quelle: Spiegel-online.de)
Daher darf weiter mit einer Revolution
gerechnet werden. Eine Entscheidung pro Pechstein, würde zu einem gewaltigen Wandel im Sportrecht führen, denn
vor ordentlichen Gerichten müssen die Verbände den Sportlern Doping
nachweisen, während bisher die Sportler ihre Unschuld beweisen mussten.
Im Fall Müller stehen die Zeichen
hingegen nicht auf Wandel. Das Landesarbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom
16. Februar 2016 das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass befristete Arbeitsverträge im
Profifußball bis auf Weiteres gültig sind. Die Richter sind der Überzeugung,
dass die speziellen
Arbeitsbedingungen von Profi-Fußballern einen "sachlichen Grund" für
eine Befristung von Arbeitsverträgen darstellen. (Quelle:
Spiegel-online)
Zwar
ließ das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu, doch den
Stellungnahmen der Prozessparteien ist zu entnehmen, dass man sich wohl nunmehr
Vergleichen könnte, um den Gang zum Bundesarbeitsgericht zu vermeiden. Eine
Revolution ist hier also vorerst vom Tisch. Wir warten jedoch gespannt darauf,
ob Heinz Müller doch noch Revision einlegt.
Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de
Autor Vincent Aydin ist Mitglied von MEA Rechtsanwälte in Kooperation. www.mea-ra.de
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Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) gebunden sind
und ermöglicht Sportlern somit den Weg Schadensersatzklagen gegen
Sportverbände vor ordentlichen Zivilgerichten zu erheben. Bisher konnten
Sportler ihre Ansprüche nur in der Sportgerichtsbarkeit geltend machen. ...
tumds.blogspot.de - 24 Mai 2015, Sonntag
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